AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand: September 2026

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Leistungsgegenstand

1.1. Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dir bzw. der buchenden Person (nachfolgend „Kunde“) und Talentpunkt Nordost, Kleinromstedter Weg 2, 07751 Jena (nachfolgend „Talentpunkt“).

1.2. Talentpunkt bietet je nach Buchung unterschiedliche Trainingsleistungen an – vor allem individuelles und gemeinschaftliches Fußballtraining, Torwarttraining sowie Athletik-, Schnelligkeits- und Koordinationsarbeit. Diese Leistungen werden entweder als regelmäßig wiederkehrende Einheiten oder als einzelne Termine bzw. Feriencamps durchgeführt.

1.3. Für minderjährige Teilnehmende handeln stets die Sorgeberechtigten. Sie stehen gegenüber Talentpunkt in vollem Umfang für sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ein.

2. Anmeldung, Vertragsschluss, Preise und Zahlung

2.1. Unsere Darstellungen von Trainingspaketen, Einzelterminen und Camps sind unverbindlich; sie fordern lediglich dazu auf, uns ein Vertragsangebot zu machen. Der Vertrag entsteht erst, wenn wir die Teilnahme bestätigen – der Versand einer Buchungsbestätigung oder Rechnung steht dem gleich.

2.2. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preise und Leistungsbeschreibungen, sofern wir kein individuelles Angebot abgegeben haben. Aktuell gelten folgende Monatsbeiträge: Basis 149 € · Performance 195 € · Elite 249 € · Keeper 169 € · Pro 399 €.

2.3. Regelmäßige Trainingsangebote werden monatlich im Voraus abgerechnet und sind mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung läuft über unseren Zahlungsdienstleister Stripe per Karte, PayPal oder eine dort angebotene Alternative. Der Monatsbeitrag bleibt unverändert, wenn Einheiten wegen Ferien oder Feiertagen ausfallen (zur Nichtteilnahme siehe Ziffer 6.2.). Einzeltermine und Camps rechnen wir in der Regel vorab ab. Gebühren, die durch fehlgeschlagene oder zurückgebuchte Zahlungen entstehen und die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde. Angegebene Gruppengrößen können in Ausnahmefällen abweichen; darauf weisen wir hin.

2.4. Finden Einheiten oder Camps in angemieteten Hallen oder sonstigen kostenpflichtig angemieteten Anlagen statt, tragen die Teilnehmenden diese Mietkosten anteilig. Etwaige Aufschläge weisen wir im jeweiligen Angebot aus.

3. Haftung

3.1. Talentpunkt haftet – auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen – grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3.2. Diese Beschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Im letztgenannten Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3.3. Für einzelne Angebote können persönliche Voraussetzungen gelten (etwa Alter oder gesundheitliche Eignung). Dafür ist der Kunde selbst verantwortlich. Auf besondere Anforderungen weisen wir hin, soweit sie sich nicht ohnehin von selbst verstehen – etwa das Verbot der Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

3.4. Trainiert wird grundsätzlich bei jedem Wetter. Besteht durch die Witterung Gefahr für die Teilnehmenden – etwa bei Sturm, Gewitter oder unbespielbaren Plätzen – oder tritt ein anderer Fall höherer Gewalt ein, dürfen wir einzelne Einheiten oder das gesamte Angebot absagen. Für Ausfälle aus solchen Gründen haften wir nicht.

3.5. Wird eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir das Angebot vor Beginn absagen. Kommt keine Einigung über einen Ersatztermin zustande, erstatten wir bereits gezahlte Beiträge vollständig. Weitergehende Ansprüche – etwa auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wie Ausrüstung oder Fahrtkosten – bestehen nicht.

3.6. An- und Abreise sowie eine eventuelle Unterkunft während Camps organisiert und verantwortet der Kunde selbst; hierfür haften wir nicht. Reisevertragliche Leistungen erbringen wir nicht. Eine Aufsichtspflicht übernehmen wir ausschließlich während der gebuchten Trainingseinheiten, nicht davor oder danach.

3.7. Vermitteln wir ausnahmsweise nur Leistungen anderer Anbieter, haften wir weder für das Zustandekommen des vermittelten Vertrags noch für dessen Durchführung, sondern allein für die sorgfältige Auswahl; insoweit gelten die Ziffern 3.1. und 3.2. entsprechend. Setzen wir ein Unternehmen dagegen als Subunternehmer ein, haften wir unmittelbar nach den Ziffern 3.1. und 3.2.

4. Pflichten der Teilnehmenden, Gesundheit und Versicherung

4.1. Der Kunde kommt seinen Zahlungspflichten fristgerecht nach (siehe Ziffer 2).

4.2. Während des Trainings gelten die allgemeinen Verhaltensregeln – kein Alkohol, keine Drogen, kein mutwilliges Beschädigen von Material oder Anlagen – sowie die Anweisungen unseres Trainerteams. Wer den Ablauf trotz Hinweis erheblich stört, kann von der Einheit oder vom gesamten Angebot ausgeschlossen werden; eine Erstattung der Beiträge erfolgt dann nicht.

4.3. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, sportgesund und voll belastbar zu sein. Gesundheitliche Einschränkungen, notwendige Medikamente oder laufende Behandlungen sind uns vorab in Textform mitzuteilen.

4.4. Der Kunde sichert zu, kranken- und haftpflichtversichert zu sein. Kommt es während des Trainings zu einer Verletzung oder Erkrankung, darf Talentpunkt die medizinisch notwendige Versorgung und gegebenenfalls den Rücktransport im Namen und auf Kosten des Kunden veranlassen; hierdurch entstehende Kosten sind uns zu erstatten. Sorgeberechtigte erklären sich mit einer ärztlichen Behandlung ihres Kindes einverstanden, wenn ihre Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann – in Notfällen auch mit einem Eingriff, den die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt für erforderlich hält.

5. Absage einzelner Termine und Camps durch den Kunden

5.1. Sagt der Kunde einen einzeln gebuchten Termin oder ein Camp ab, ohne dass wir dies zu vertreten haben, ist der volle Preis zu zahlen, wenn die Absage innerhalb der letzten vierzehn Tage vor dem Starttermin eingeht. Für laufende, wiederkehrende Angebote gilt stattdessen Ziffer 6.

5.2. Der Kunde darf nachweisen, dass uns kein oder ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.3. Uns bleibt vorbehalten, einen darüber hinausgehenden Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

5.4. Absagen erfolgen in Textform, zum Beispiel per E-Mail an info@talentpunkt.de, und werden mit Zugang wirksam. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Kündigung laufender Trainingsangebote

6.1. Laufende Trainingsangebote können beide Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen – sie sind also monatlich kündbar. Die Kündigung erfolgt in Textform, zum Beispiel per E-Mail an info@talentpunkt.de, und wird mit Zugang beim Vertragspartner wirksam.

6.2. Bleibt der Kunde dem Training fern oder bricht er es ab, gilt das – unabhängig vom Grund – nicht als Kündigung und entbindet nicht von der Beitragspflicht, sofern wir die Nichtteilnahme nicht zu vertreten haben.

6.3. Befristete Vereinbarungen enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit und müssen nicht gekündigt werden.

7. Ferienregelung

7.1. In den Schulferien findet das reguläre Training grundsätzlich nicht statt – das gilt für befristete wie unbefristete Vereinbarungen.

7.2. Ausnahme 1: In den Sommerferien des Freistaats Thüringen bieten wir insgesamt zwei Trainingseinheiten an; die übrigen Wochen sind trainingsfrei.

7.3. Ausnahme 2: In allen weiteren Thüringer Schulferien findet insgesamt eine Trainingseinheit statt; die übrigen Wochen sind trainingsfrei. Zur Auswirkung auf den Monatsbeitrag siehe Ziffer 2.3.

8. Foto- und Filmaufnahmen

Mit der Anmeldung erklärt sich der Kunde bzw. die sorgeberechtigte Person damit einverstanden, dass wir während des Trainings, bei Kursen und Camps Foto-, Film- und Tonaufnahmen anfertigen und diese – auch bearbeitet – für unsere Öffentlichkeitsarbeit verwenden, insbesondere auf dieser Website und in sozialen Netzwerken. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@talentpunkt.de widerrufen werden. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

9. Widerrufsrecht

Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres Aufenthaltsstaates entzogen wird.

10.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Jena Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

10.3. An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil. Ist eine Regelung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Regelungen wirksam.